KFZ-SACHVERSTÄNDIGENBÜRO T.BERGER
Warum benötige ich bei einem Unfallgutachten einen Kfz- Sachverständigen und kein Werkstattgutachten?
Gutachten eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen enthalten Informationen zur Wertminderung und Folgekosten, die mit dem Unfall einhergehen, wie Wertminderungen u.ä.
Kfz-Werkstätten erstellen ebenfalls Kostenvoranschläge, diese haben allerdings vor Gericht keinen Bestand und reichen meist zur Sicherung ihrer Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung oft nicht aus, da diese häufig angezweifelt werden.
Es kommt häufig vor, dass die wirklichen Kosten der Fahrzeug- Reparatur erst bei genauer Analyse durch den qualifizierten Fachmann sichtbar werden, tragende Elemente können beschädigt sein und dies ist meist nur für ein geschultes Auge sichtbar.
Wer zahlt den Kfz- Sachverständigen?
Überschreitet der Unfallschaden den Wert von 750.00€ ( Bagatellgrenze) ergibt sich daraus für Sie der Anspruch auf einen KFZ-Sachverständigen. Die Kosten dafür werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Sie sind sich über die tatsächliche Schadenshöhe nicht sicher ? Schicken Sie mir gerne vorab ein paar Fotos, dann kann ich eine grobe Einschätzung für Sie vornehmen.
Darf ich den Kfz- Sachverständigen frei wählen ?
Ja, es steht Ihnen frei für ein Gutachten den Kfz- Sachverständigen frei zu wählen, doch beachten Sie, dass der Sachverständige nicht mit der gegnerische Partei in Verbindung steht, damit er unbefangen arbeiten kann. Es empfiehlt sich also einen unabhängigen Kfz- Sachverständigen zu wählen